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Milka vor Gericht

Sie kaufen hin und wieder Schokolade von Milka? Viele Tafeln wiegen seit einiger Zeit nur noch 90 statt 100 Gramm. Doch der Verpackung sieht man das nicht an. Wir klagen deshalb gegen das Unternehmen Mondelez. Erfahren Sie mehr darüber.

Mogelpackung: Milka Schokoladentafeln in Verkaufskartons (2025)

Das Wichtigste in Kürze

  1. Gleiche Verpackung bei weniger Inhalt. Der Lebensmittelkonzern Mondelez hat die Füllmenge von Schokoladentafeln der Marke Milka ohne deutlich sichtbaren Hinweis reduziert.
  2. Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt daher vor dem Landgericht Bremen gegen die Mondelez Deutschland GmbH. Die mündliche Verhandlung ist auf den 22. April 2026 terminiert.
  3. Die Politik muss laut Verbraucherzentrale klare Regeln schaffen. Von Seiten des Gesetzgebers braucht es verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten.
Stand: 13.04.2026

Eine reduzierte Füllmenge bei Schokoladentafeln der Marke Milka ohne deutlich sichtbaren Hinweis hat uns veranlasst, die Mondelez Deutschland GmbH zu verklagen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die seit vielen Jahren die Schokolade von Milka in der gewohnten Verpackung kaufen, gehen eigentlich davon aus, dass sich deren Füllmenge nicht verändert hat. Doch da liegen sie leider falsch. Etliche Sorten der Schokolade enthalten seit einiger Zeit nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis.

Gleiche Verpackung mit weniger Inhalt

Nur die direkte Gegenüberstellung von alter und neuer Schokoladentafel zeigt, wie irreführend das Vorgehen von Mondelez ist. Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden. Doch ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehlt: Die neue Nennfüllmenge des Produkts steht zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe wird oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt. Der winzige Zahlenaufdruck wird so leicht übersehen.

Wir meinen: Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen. Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich bereits in unserem erfolgreichen Verfahren gegen das Unternehmen Upfield. Der Anbieter hatte die Füllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte einen deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22).

Politik muss klare Regeln schaffen

Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate. Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden.

Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus. Das beweisen hunderte Beschwerden zu den Tricksereien des Lebensmittelkonzerns, die bei uns in den vergangenen Jahren eingegangen sind. Milka-Produkte waren bereits mehrfach Mogelpackung des Monats. Die Milka Alpenmilch Schokolade von Mondelez haben Verbraucherinnen und Verbraucher sogar zur Mogelpackung des Jahres 2025 gewählt.

Gut zu wissen

Mit unserer bundesweit einzigartigen Mogelpackungsliste dokumentieren wir seit Jahren versteckte Preiserhöhungen durch Füllmengenreduzierungen. Sie können dort nach betroffenen Produkten recherchieren und eigene Hinweise melden. ⇒ Zur Mogelpackungsliste

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