Wer droht, in den Krankengeldbezug zu rutschen oder bereits Krankengeld erhält, wird häufig von der Krankenkasse kontaktiert und nach vielen Informationen gefragt. Lesen Sie, was Krankenkassen dürfen und was nicht und helfen Sie uns, den Kassen auf die Finger zu klopfen.
Sie interessieren sich für eine Behandlung mit durchsichtigen Zahnschienen, sogenannten Alignern, und fragen sich, ob die gewerblichen Angebote aus dem Netz eine gute Alternative sind? Unser Rat: Informieren Sie sich sich vor Behandlungsbeginn sehr genau.
Haben Sie Schulden bei Ihrer Krankenkasse? Normalerweise erhalten Versicherte in dieser Situation nur im Notfall medizinische Leistungen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Zahlen Sie Ihre Schulden regelmäßig in Raten ab, darf die Kasse Ihnen keine Leistungen verweigern. Mit unserem Musterbrief setzen Sie Ihre Rechte durch.
Gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen seit 2004 Beiträge zur Krankenversicherung auf Versorgungsbezüge zahlen, die als Einmalzahlungen geleistet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem teilweise widersprochen. Einige Versicherte können Geld zurückfordern.
Krankenkassen müssen ihren Versicherten den Wechsel des Zahnarztes oder der Zahnärztin bewilligen, wenn ein Zahnersatz unbrauchbar oder eine Nachbesserung für die Betroffenen nicht zumutbar ist. Das sagen die Gerichte.
Herr F. sollte bei seinem Arzt eine Einverständniserklärung unterzeichnen, die dem Mediziner erlaubt hätte, Gesundheitsdaten an andere Arztpraxen und sogar Inkassobüros weiterzugeben. Als Herr F. nicht einwilligte, wurde ihm die Behandlung verweigert. So geht's nicht.
Ein seltener Fall: Hätte Herr B. seinen Antrag auf Altersrente nicht zu früh gestellt, wäre er in der gesetzlichen Krankenkasse ohne eigenen Beitrag bei seiner Frau familienversichert geblieben und hätte mehr als 1.000 Euro gespart.
Krankenkassen verlangten von Selbstständigen gnadenlos Höchstbeiträge, wenn diese nicht innerhalb von drei Jahren ihren Einkommensteuerbescheid einreichten. Damit ist nun dank einer Gesetzesänderung Schluss! Betroffene müssen zu viel gezahlte Beiträge erstattet bekommen. Holen Sie Ihr Geld zurück!
Der gelbe Ausdruck hat ausgedient. Arztpraxen übermitteln Krankschreibungen auf digitalem Wege direkt an die Krankenkassen. Dort können Arbeitgeber sie abrufen. Kranke Menschen werden so und durch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung entlastet. Doch nicht alle profitieren.
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