Wir haben mit der HanseWerk Natur GmbH eine Vereinbarung geschlossen, wonach das Unternehmen in bestimmten Fällen auf die Einrede der Verjährung für Ansprüche auf Erstattung verzichtet, die sich möglicherweise aus der einseitigen Umstellung einer Preisgleitklausel für seine Wärmelieferverträge ergeben.