HanseWerk Natur hat eine Preisgleitklausel in seinen Verträgen zur Wärmelieferung einfach umgestellt, ohne dass Kundinnen und Kunden zustimmen mussten. Wir haben das Unternehmen daher verklagt und in erster Instanz Recht erhalten. In der Berufungsverhandlung wurde unsere Klage leider abgewiesen, eine Revision jedoch zugelassen. Der BGH hat das Verfahren jetzt an die Berufungsinstanz zurückverwiesen.