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Ist Rohrohrzucker gesünder als normaler Haushaltszucker?

Im Supermarktregal kann man sich vor den vielen verschiedenen Zuckersorten kaum retten. Haushaltszucker, Brauner Zucker, Rohrzucker, Vollrohrzucker, Rohrohrzucker, Rübenzucker... und, und, und! Welche Unterschiede gibt es, und ist Rohrohrzucker vielleicht gesünder als der bekannte weiße Haushaltszucker? Wir bringen Licht ins Dunkel.
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Welche Lampe brauche ich?

Wenn Sie Ihre Wohnung mit neuen, energieeffizienten Lampen ausrüsten wollen, hilft Ihnen die alte Wattangabe nicht mehr viel: Kelvin-, Lumen- und Ra-Werte sind relevant für die Helligkeit, Farbtemperatur und Natürlichkeit. Unsere Tipps helfen Ihnen beim Einkauf.
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Candy World: Echt nicht süß!

Die Firma Candy World verkauft in Hamburg importierte Süßigkeiten und Snacks aus aller Welt. Doch die Kennzeichnung vieler Produkte ist mangelhaft. Die betroffenen Lebensmittel dürfen in Deutschland so nicht verkauft werden. Wir fordern, dass die Filiale des Händlers geschlossen wird, bis die Mängel behoben sind.
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Geld zurück von Primastrom und Voxenergie

Primastrom und Voxenergie erhöhten trotz Garantien wiederholt ihre Preise für Strom und Gas. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte daraufhin eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Jetzt haben sich der vzbv und die Unternehmensgruppe primaholding erneut verglichen und die Vergleichsvereinbarungen noch einmal erweitert.
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Studienkredit: Wie finanziere ich mein Studium?

An Unis und Fachhochschulen hat das neue Semester begonnen. Wenn das BAföG nicht reicht, der Nebenjob fehlt oder kaum etwas bringt und die Finanzspritze der Eltern auch eher dürftig ist, kann ein Kredit helfen. Die Details eines Studienkredits sollte man jedoch genau kennen.
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Plünderei beim P-Konto

Haben Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen und mussten anschließend höhere Kontoführungsentgelte zahlen, wurden Leistungen eingeschränkt oder die Kreditlinie gelöscht? Das darf nicht sein! Unrechtmäßig gezahlte Entgelte können Sie zurückfordern.
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Schulden: Darf meine Krankenkasse Leistungen verweigern?

Haben Sie Schulden bei Ihrer Krankenkasse? Normalerweise erhalten Versicherte in dieser Situation nur im Notfall medizinische Leistungen. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: Zahlen Sie Ihre Schulden regelmäßig in Raten ab, darf die Kasse Ihnen keine Leistungen verweigern. Mit unserem Musterbrief setzen Sie Ihre Rechte durch.