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Achtung, teureres „Früchtchen“!

Unsere Mogelpackung des Monats Oktober ist der Bio Erdbeere Fruchtaufstrich der Eigenmarke Enerbio von Rossmann. Der Inhalt ist bei gleichem Verkaufspreis von 340 auf 300 Gramm geschrumpft. Rossmann wirbt mit „40 Prozent weniger Zucker“. Wir halten das für übertrieben.
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Fake-Inkasso: So prüfen Sie Inkassoschreiben und ihre Kosten

Haben Sie einen Inkassobrief erhalten? Dann prüfen Sie dessen Inhalt und die Kosten genau! Immer wieder sind Forderungen völlig aus der Luft gegriffen. Unser interaktives Inkassoschreiben hilft Ihnen, sich zurechtzufinden und zeigt typische Fallstricke. Einfach auf die roten Kreise mit dem Ausrufezeichen klicken.
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Sinnvoll für Kinder und Enkelkinder sparen

Die Finanzbranche hat Kinder längst als attraktive Zielgruppe entdeckt. Banken, Sparkassen und Versicherungen locken Eltern und Großeltern mit vermeintlich lukrativen Produkten für ihre Liebsten. Doch viele davon sind teuer und ungeeignet. Wir klären über Sinn und Unsinn gängiger Finanzprodukte auf.
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Achtung, Phishing – so handeln Sie richtig!

Tag für Tag landen gefährliche Nachrichten in den digitalen Postfächern vieler Verbraucherinnen und Verbraucher – sogenannte Phishing-Mails. Vermeintliche Absender sind oft bekannte Unternehmen wie Banken, Versicherungen oder Krankenkassen. Doch mittlerweile nutzen Betrüger sogar den Weg per Post. So handeln Sie richtig.
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Plötzlich ohne Energievertrag – Klage gegen Stromio

Trotz laufender Verträge haben zahlreiche Energieanbieter in den letzten Monaten die Versorgung ihrer Kundinnen und Kunden mit Gas und Strom eingestellt. Eine Belieferung wäre aufgrund der starken Energiepreiserhöhung nicht mehr möglich. Wer von dem Lieferstopp des Unternehmens Stromio betroffen war, kann sich einer Musterfeststellungsklage anschließen.
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Hohe Kosten für kontaktloses Bezahlen

Immer mehr Menschen in Deutschland zahlen ihre Einkäufe kontaktlos durch das Auflegen der Giro- oder Kreditkarte. Für manche Banken und Sparkassen ist dieser Trend ein lohnendes Geschäft: Sie verlangen von ihren Kundinnen und Kunden Entgelte für kontaktloses Bezahlen – bis zu 80 Cent pro Zahlvorgang.
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Negativzinsen unzulässig – Geld zurückfordern

Von Verwahrentgelten auf Tagesgeld- und Girokonten waren viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen. Doch selbst für Sparkonten wurden Negativzinsen fällig. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt: Entgelte auf Sparguthaben sind unzulässig. Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück! Mit Musterbrief.