Wer bei der Haspa einen Sparvertrag mit der Bezeichnung „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ abschließt, bindet sich für 60 Monate. Die Laufzeit verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Diesen Zeitraum halten wir für zu lang und diese Praxis obendrein für rechtswidrig. Nun haben wir eine Klage eingereicht.