Asylbewerberinnen und -bewerber müssen sich nicht an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beteiligen. Sie können vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld bekommen. Sind sie noch im Asylverfahren und bekommen gar keine Leistungen, müssen sie sich nicht anmelden und auch nichts bezahlen.