Wenn Versicherte ihre private Rentenversicherung kündigen, muss der Stornoabzug zuvor vertraglich vereinbart, angemessen und klar beziffert sein. Wir haben die Debeka wegen einer diesbezüglich intransparenten Klausel verklagt und vor dem Oberlandesgericht Koblenz gewonnen. Lassen Sie Ihren Debeka-Vertrag prüfen.