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Finanzwerbung: Der sollten Frauen nicht trauen

Lange Zeit galten Finanzthemen als reine Männerdomäne. Werbung und Vertrieb richteten sich in erster Linie an die Herren der Schöpfung. Doch diese Zeiten sind vorbei. Vor allem auf Social-Media-Kanälen haben die Anbieter verstärkt Frauen im Visier. Dabei fungieren kostenlose Ersttermine als Türöffner und Köder, um Frau das Geld aus der Tasche zu ziehen.
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Gemeinsam investieren mit Energiegenossenschaften

Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist: Gemeinsam ein Ziel besser zu erreichen als im Alleingang. Diese Idee verfolgen auch Energiegenossenschaften. Sie geben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an der Nutzung alternativer Energiequellen vor ihrer eigenen Haustür zu beteiligen.
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Das sind die aktuellen Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 1. Juli 2025 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen fürs Nettoeinkommen. Wer Schulden, aber ein regelmäßiges Einkommen hat, hat dann mehr finanziellen Spielraum. Wir empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu prüfen, ob Banken, Arbeitgeber und Sozialleistungsträger die aktuelle Tabelle verwenden.
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Burger mit oder ohne Fleisch?

Burger aus Fleisch oder Pflanzen?  Was dem einen nicht in die Küche kommt, ist für den anderen das einzig sinnvolle Mahl. Wir haben uns Burger aus Rinderhack, Fleischimitate wie »Beyond Meat« und die typischen Veggie-Burger genauer angeschaut. Welche sind die schlechteren, welche die besseren Burger? Und warum?
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Lachs kaufen – oder besser lassen?

Lachs gehört zu den beliebtesten Speisefischen in Deutschland. Doch gerade beim Lachs gibt es erhebliche Umwelt- und Tierschutzbedenken. Insbesondere die industrielle Zucht steht immer wieder in der Kritik. Das sollten Sie wissen.
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Mehrfamilienhäuser: Klimafreundlich heizen mit Wärmepumpen

Wärmepumpen gelten als Schlüsseltechnologie für die Wärmewende in Deutschland. Auch in Mehrfamilienhäusern werden immer mehr Anlagen verbaut. Die Anforderungen sind bei Mehrfamilienhäusern allerdings komplexer als bei Einfamilienhäusern. Darauf ist zu achten.
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Haspa-Sparverträge: Weiter, immer weiter

Wer bei der Haspa einen Sparvertrag mit der Bezeichnung „Sparvertrag Festzins Sparen 60 Monate“ abschließt, bindet sich für 60 Monate. Die Laufzeit verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Diesen Zeitraum halten wir für zu lang und diese Praxis obendrein für rechtswidrig. Nun haben wir eine Klage eingereicht.